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Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die Aufgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung werden nach Maßgabe des SGB V von den Krankenkassen wahrgenommen. Zum 1.1..2011 gab es in Deutschland 148 gesetzliche Krankenkassen.
Die Unterscheidung zwischen primären Trägern (sog. Primärkassen) und Ersatzkassen hat heute aus Sicht der Versicherten keine praktische Bedeutung mehr, denn für Versicherte gibt es nach § 175 SGB V ein weitgehendes Kassenwahlrecht. Insofern nehmen die Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung die allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), die Betriebskrankenkassen (BKK), die Innungskrankenkassen (IKK), die Ersatzkassen und die Knappschaft wahr (Allgemeine Krankenkassen). Daneben führen als Bestandteil eines Sonderversicherungssystems die landwirtschaftlichen Krankenkassen (LKK) nach dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) die Krankenversicherung der landwirtschaftlichen Unternehmer und ihrer Angehörigen durch.
Soweit ein Versicherter das Recht hat, die Krankenkasse zu wählen, kann er einer (geöffneten) Krankenkasse seiner Wahl beitreten. Wählbar sind gem. § 173 Abs. 2 SGB V die AOK des Beschäftigungs- oder Wohnorts, jede Ersatzkasse die für den Beschäftigungs- oder Wohnort zuständig ist, die Knappschaft, die BKK oder IKK des Betriebs, dem der Wahlberechtigte angehört, jede geöffnete BKK/IKK, die Krankenkasse, bei der zuletzt eine Mitgliedschaft oder Familienversicherung bestand, oder die Krankenkasse, bei der der Ehegatte versichert ist.
Portal zur gesetzlichen Krankenversicherung
Die Gesundheit ihrer Mitglieder erhalten, wiederherstellen oder verbessern – das sind die zentralen Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Rund 90 Prozent der bundesdeutschen Bevölkerung sind in den gesetzlichen Krankenkassen versichert. Doch was genau sind die Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung und wie ist sie organisiert? Worin bestehen die Unterschiede zwischen den Kassenarten der GKV und dem GKV-Spitzenverband? Im Informationsportal der Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenversicherungen erfahren Sie mehr www.g-k-v.de/gkv
Krankenzusatzversicherung bei der HUK-COBURG
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Der öffentliche Dienst kann auf die HUK-COBURG vertrauen.
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